Apfel-Weizen-Ballast HT
Beschreibung
Das Produkt besteht aus einer Mischung feinvermahlener Weizenfasern und Apfelfasern. Diese Mischung ist gekennzeichnet durch einen sehr hohen Ballaststoffgehalt, ein ausgewogenes Spektrum an löslichen und unlöslichen Ballaststoffen sowie eine hohe chemische und mikrobielle Reinheit aufgrund ausgesuchter pflanzlicher Rohstoffe. Das hellbraune Pulver schmeckt leicht apfeltypisch, ist mild und angenehm einzunehmen.
Inhaltsstoffe
Ballaststoffe sind all jene Bestandteile unserer zugeführter Nahrungsmittel, die innerhalb des menschlichen Verdauungstraktes nicht abgebaut werden können. Ein Fehlen in der Nahrung kann zu schwerwiegenden Gesundheitsstörungen führen. Der Ballaststoffgehalt in Apfel-Weizen-Ballast (bestimmt nach AOAC-Methode) beträgt 79% in der Trockenmasse, dabei sind 71% unlösliche und 8% lösliche Ballaststoffe. Der Pektingehalt liegt bei ca. 4,6%, Restfeuch-tigkeit sind noch 7% vorhanden.
Die Nährstoffanalyse ergab weiterhin:
Mikrobiologischer Status (KBE/g)
Protein (Eiweißgehalt): 2,5% Gesamtkeimzahl max. 103
Fett: 1,4% Hefen max. 10
Kohlenhydrate: Schimmelpilze max. 10
Saccharose (Rohrzucker) 1,7% Salmonellen in 25 g negativ
Glucose (Traubenzucker) 1,6% Pathogene Leitkeime nicht nach-
Fructose (Fruchtzucker) 3,9% weisbar
Sorbit 0,6%
Mineralstoffe: Brennwert:
Kalium 1600 mg/kg 100 g entsprechen 56 kcal/238 kJ.
Calcium 1300 mg/kg
Magnesium 280 mg/kg Broteinheiten:
Natrium 220 mg/kg 100 g entsprechen 0,65 BE.
Phytinsäure, Gluten und Patulin sind nicht enthalten.
Anwendung
Wie die reinen Apfelfasern HT kann Apfel-Weizen-Ballast HT bequem in Müslimischungen, Joghurt und auch in Getränke (wie z.B. die Fruchtsaftgetränke aus FRUSIP´s) eingerührt werden. Es kann darüber hinaus in Backwaren und Müsliriegeln verarbeitet werden. Es ist ein Lebensmittel, das allen anderen Lebensmitteln zugesetzt werden darf, wenn bezüglich der Zusammensetzung der Lebensmittel keine speziellen Vorschriften zu berücksichtigen sind.
Qualität
Alle ermittelten Werte bezüglich Schwermetall-Belastung liegen deutlich unterhalb den festgelegten Richtwerten für Kernobst (Bundesgesundheitsblatt 5/93) und für Lebensmittel. Die gefundene Rückstandsmenge von Pestiziden liegen weit unterhalb der amtlich zugelassenen Höchstmengen nach der Rückstands-Höchstmengenverordnung. Chlorkohlenwasserstoffpestizide und Organophosphorinsektizide sind nicht nachweisbar.
Die Aufbewahrung soll kühl, trocken und in verschlossenen Gefäßen erfolgen.