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Stoffe und Zubereitungen gelten als gesundheitsschädlich, wenn sie beim Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen können (subakute, subchronische oder chronische Toxizität). |
Solche Stoffe und Zubereitungen werden als gesundheitsschädlich eingestuft und mit dem Gefahrensymbol "Xn" und der Gefahrenbezeichnung "Gesundheitsschädlich" gekennzeichnet. Handhabung: Kontakt mit dem menschlichen Körper, einschließlich dem Einatmen der Dämpfe, Stäube oder Aerosole vermeiden und bei Unfall oder Unwohlsein den Arzt aufsuchen. |
Letzte Änderung am 13.03.1999