Stoffe und Zubereitungen werden als leichtentzündlich eingestuft
und mit dem Gefahrensymbol "F" und der Gefahrenbezeichnung "Leichtentzündlich"
gekennzeichnet, wenn die Prüfergebnisse mit den in §2 Abs. 4 ChemPrüfV
genannten Kriterien übereinstimmen.
Handhabung: Kontakt mit Feuchtigkeit oder Wasser vermeiden. Von offenen Flammen,
Wärmequellen und Funken fernhalten.
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