Gefahrensymbol F


Leichtentzündlich

Stoffe und Zubereitungen gelten als leichtentzündlich, wenn sie
  • sich bei gewöhnlicher Temperatur an der Luft ohne Energiezufuhr erhitzen und schließlich entzünden können
  • in festem Zustand durch kurzzeitige Einwirkung einer Zündquelle leicht entzündet werden können und nach deren Entfernen in gefährlicher Weise weiterbrennen oder weiterglimmen
  • in flüssigem Zustand einen sehr niedrigen Flammpunkt (unter 21°C) haben
  • bei Berührung mit Wasser oder mit feuchter Luft hochentzündliche Gase in gefährlicher Menge (Mindestmenge 1 l/kg/h) entwickeln

Stoffe und Zubereitungen werden als leichtentzündlich eingestuft und mit dem Gefahrensymbol "F" und der Gefahrenbezeichnung "Leichtentzündlich" gekennzeichnet, wenn die Prüfergebnisse mit den in §2 Abs. 4 ChemPrüfV genannten Kriterien übereinstimmen.

Handhabung: Kontakt mit Feuchtigkeit oder Wasser vermeiden. Von offenen Flammen, Wärmequellen und Funken fernhalten.


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Letzte Änderung am 31.12.1998