Stoffe und Zubereitungen werden als hochentzündlich eingestuft
und mit dem Gefahrensymbol "F+" und der Gefahrenbezeichnung "Hochentzündlich"
gekennzeichnet, wenn die Prüfergebnisse mit den in §2 Abs. 4 ChemPrüfV
genannten Kriterien übereinstimmen.
Handhabung: Von offenen Flammen, Wärmequellen und Funken fernhalten.
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