Sicherheitsratschläge


S 45: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen)

Anwendungsbereich:

sehr giftige, giftige und ätzende Stoffe und Zubereitungen.

Verwendung:

obligatorisch für alle sehr giftigen, giftigen und ätzenden Stoffe und Zubereitungen


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Letzte Änderung am 25.03.2004