Sicherheitsratschläge


S 39: Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen

Anwendungsbereich:

Verwendung:

  • obligatorisch für Stoffe und Zubereitungen, die mit R 34, R 35 oder R 41 gekennzeichnet sind
  • obligatorisch für organische Peroxide
  • empfohlen, wenn die Aufmerksamkeit des Benutzers auf Gefahren bei Berührung mit den Augen, die in den jeweiligen Bezeichnungen der besonderen Gefahren nicht erwähnt werden, gelenkt werden soll
  • normalerweise beschränkt auf außergewöhnliche Fälle bei sehr giftigen und giftigen Stoffen und Zubereitungen, zum Beispiel wenn vor eventuellen Spritzern gewarnt werden soll und die Stoffe und Zubereitungen leicht von der Haut absorbiert werden können

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Letzte Änderung des Dokuments am 09.06.2001