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Anwendungsbereich:
Verwendung:
- obligatorisch für
Stoffe und Zubereitungen, die mit R 34, R 35 oder R 41
gekennzeichnet sind
- obligatorisch für
organische Peroxide
- empfohlen, wenn die
Aufmerksamkeit des Benutzers auf Gefahren bei Berührung mit den Augen, die in den
jeweiligen Bezeichnungen der besonderen Gefahren nicht erwähnt werden, gelenkt werden
soll
- normalerweise beschränkt auf außergewöhnliche Fälle bei sehr giftigen und giftigen
Stoffen und Zubereitungen, zum Beispiel wenn vor eventuellen Spritzern gewarnt werden soll
und die Stoffe und Zubereitungen leicht von der Haut absorbiert werden können
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