| Anwendungsbereich:Sehr giftige oder giftige Stoffe und ZubereitungenVerwendung:Normalerweise beschränkt auf besondere Fälle, bei denen der Gebrauch der oben genannten Stoffe und Zubereitungen für industrielle oder landwirtschaftliche Zwecke notwendig ist. |
Letzte Änderung am 31.01.1999