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Anwendungsbereich:
Verwendung:
- obligatorisch für sehr giftige, giftige und ätzende Stoffe und Zubereitungen
- obligatorisch für Stoffe und Zubereitungen, die entweder mit R21, R24 oder R43 gekennzeichnet sind
- obligatorisch für krebserzeugende, erbgutverändernde und fortplanzungsgefährdende
Stoffe der Kategorie 3, es sei denn, die Wirkungen werden ausschließlich beim Einatmen
des Stoffes oder der Zubereitung hervorgerufen
- obligatorisch für organische Peroxide
- empfohlen für giftige Stoffe und Zubereitungen, wenn der LD50-Wert dermal
nicht bekannt ist, aber der Stoff oder die Zubereitung aller Wahrscheinlichkeit nach bei
der Berührung mit der Haut giftig ist
- empfohlen für Stoffe und Zubereitungen, die aufgrund ihrer entfettenden Eigenschaften
die Haut reizen
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