Sicherheitsratschläge


S37: Geeignete Schutzhandschuhe tragen

Anwendungsbereich:

Verwendung:

  • obligatorisch für sehr giftige, giftige und ätzende Stoffe und Zubereitungen
  • obligatorisch für Stoffe und Zubereitungen, die entweder mit R21, R24 oder R43 gekennzeichnet sind
  • obligatorisch für krebserzeugende, erbgutverändernde und fortplanzungsgefährdende Stoffe der Kategorie 3, es sei denn, die Wirkungen werden ausschließlich beim Einatmen des Stoffes oder der Zubereitung hervorgerufen
  • obligatorisch für organische Peroxide
  • empfohlen für giftige Stoffe und Zubereitungen, wenn der LD50-Wert dermal nicht bekannt ist, aber der Stoff oder die Zubereitung aller Wahrscheinlichkeit nach bei der Berührung mit der Haut giftig ist
  • empfohlen für Stoffe und Zubereitungen, die aufgrund ihrer entfettenden Eigenschaften die Haut reizen

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Letzte Änderung des Dokuments am 14.12.1999