Sicherheitsratschläge


S23: Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben)

Anwendungsbereich:

alle flüssigen oder gasförmigen gesundheitsgefährlichen Stoffe und Zubereitungen

Verwendung:

  • obligatorisch für die oben genannten Stoffe und Zubereitungen, die mit R42 gekennzeichnet sind
  • obligatorisch für Stoffe und Zubereitungen, die zur Verwendung als Aerosol bestimmt sind; entweder S38 oder S51 sind zusätzlich zu verwenden
  • empfohlen, wenn es notwendig ist, den Verbraucher auf Gefahren beim Einatmen aufmerksam zu machen, die nicht in den jeweiligen Gefahrenhinweisen erwähnt werden


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Letzte Änderung am 31.01.1999