| Verwendung:
- obligatorisch für die oben genannten Stoffe und Zubereitungen, die mit R42 gekennzeichnet sind
- obligatorisch für Stoffe und Zubereitungen, die zur Verwendung als Aerosol bestimmt sind; entweder S38 oder S51 sind zusätzlich zu verwenden
- empfohlen, wenn es notwendig ist, den Verbraucher auf Gefahren beim Einatmen aufmerksam zu machen, die nicht in den jeweiligen Gefahrenhinweisen erwähnt werden
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