Sicherheitsratschläge


S 22: Staub nicht einatmen

GIFTIG ÄTZEND GESUNDHEITSSCHÄDLICH/REIZEND

Anwendungsbereich:

alle festen und gesundheitsgefährlichen Stoffe und Zubereitungen

Verwendung:

  • obligatorisch für die oben genannten Stoffe und Zubereitungen, welche mit dem Gefahrenhinweis R 42 gekennzeichnet sind
  • empfohlen für die oben genannten Stoffe und Zubereitungen, die in Form von Stäuben vorliegen, die eingeatmet werden können und deren Gesundheitsgefahren durch Einatmen nicht oder noch nicht ausreichend bekannt sind

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Letzte Änderung am 21.05.2003