|
Anwendungsbereich:sehr giftige, giftige und ätzende Stoffe und Zubereitungen Verwendung:obligatorisch für sehr giftige, giftige und ätzende Stoffe und Zubereitungen, wenn sie für die allgemeine Öffentlichkeit bestimmt sind. Auch für gesundheitsschädliche Stoffe und Zubereitungen, die mit dem Gefahrenhinweis R 40 zu kennzeichnen sind. |
Letzte Änderung am 20.03.2000