Sicherheitsratschläge


S 1: Unter Verschluß aufbewahren

Anwendungsbereich:

sehr giftige, giftige und ätzende Stoffe und Zubereitungen

Verwendung:

obligatorisch für sehr giftige, giftige und ätzende Stoffe und Zubereitungen, wenn sie für die allgemeine Öffentlichkeit bestimmt sind. Auch für gesundheitsschädliche Stoffe und Zubereitungen, die mit dem Gefahrenhinweis R 40 zu kennzeichnen sind.


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Letzte Änderung am 20.03.2000