| Stoffe, die wegen möglicher Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit (Fruchtbarkeit) des Menschen zu Besorgnis Anlass geben. |
Diese Annahme beruht im allgemeinen auf Ergebnissen aus geeigneten Tierversuchen,
die hinreichende Anhaltspunkte für den starken Verdacht auf eine
Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit in einem Dosisbereich ohne
Vorliegen anderer toxischer Wirkungen liefern, oder entsprechende Hinweise auf eine
Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit in einem Dosisbereich, in dem
andere toxische Effekte auftreten, wobei jedoch die beobachtete Beeinträchtigung
der Fortpflanzungsfähigkeit nicht sekundäre unspezifische Folge der anderen
toxischen Wirkungen ist und der Nachweis der Befunde für eine Einstufung des
Stoffes nach R60 Kategorie 2 nicht ausreicht.
Diese Annahme kann auch auf sonstigen relevanten Informationen beruhen.