Gefahrenhinweise: Erläuterungen zu R 46


Kategorie 1

R46 Kann vererbbare Schäden verursachen

Stoffe und Zubereitungen, die beim Menschen bekanntermaßen erbgutverändernd wirken.

Es sind hinreichende Anhaltspunkte für einen Kausalzusammenhang zwischen der Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff oder der Zubereitung und vererbbaren Schäden vorhanden.

Kategorie 2

R46 Kann vererbbare Schäden verursachen

Stoffe und Zubereitungen, die als erbgutverändernd für den Menschen angesehen werden sollten.

Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte zu der begründeten Annahme, dass die Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff oder der Zubereitung zu vererbbaren Schäden führen kann. Diese Annahme beruht im allgemeinen auf:

  • geeigneten Tierversuchen
  • sonstigen relevanten Informationen

Kategorie 3

R40 Irreversibler Schaden möglich

Stoffe und Zubereitungen, die wegen möglicher erbgutverändernder Wirkung auf den Menschen Anlass zur Besorgnis geben.

Aus geeigneten Mutagenitätsversuchen liegen einige Anhaltspunkte vor, die jedoch nicht ausreichen, um den Stoff oder die Zubereitung in Kategorie 2 einzustufen.


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Letzte Änderung am 01.02.2003