Übersicht Gefahrenhinweise - Krebserzeugende Gefahrstoffe


Kategorie 1

R 45 Kann Krebs erzeugen

Stoffe und Zubereitungen, die beim Menschen bekanntermaßen krebserzeugend wirken. Es sind hinreichende oder eindeutige Anhaltspunkte für einen Kausalzusammenhang zwischen der Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff oder der Zubereitung und der Entstehung von Krebs vorhanden.

R 49 Kann Krebs erzeugen beim Einatmen

Stoffe und Zubereitungen, bei denen nur dann die Gefahr einer krebserzeugenden Wirkung besteht, wenn sie eingeatmet werden, z.B. als Staub, Dampf, Aerosol oder Rauch (andere Aufnahmewege z.B. Verschlucken oder Berührung mit der Haut stellen keine Krebsgefahr dar)

Kategorie 2

R 45 Kann Krebs erzeugen

Stoffe und Zubereitungen, die als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden sollten. Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte zu der begründeten Annahme, dass die Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff oder der Zubereitung Krebs erzeugen kann. Diese Annahme beruht im allgemeinen auf:
  • geeigneten Langzeit-Tierversuchen
  • sonstigen relevanten Informationen

R 49 Kann Krebs erzeugen beim Einatmen

Stoffe und Zubereitungen, bei denen nur dann die Gefahr einer krebserzeugenden Wirkung besteht, wenn sie eingeatmet werden, z.B. als Staub, Dampf oder Rauch (andere Aufnahmewege z.B. Verschlucken oder Berührung mit der Haut stellen keine Krebsgefahr dar)

Kategorie 3

R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung

Stoffe und Zubereitungen, die wegen möglicher krebserregender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben, über die jedoch nicht genügend Informationen für eine befriedigende Beurteilung vorliegen. - Aus geeigneten Tierversuchen liegen einige Anhaltspunkte vor, die jedoch nicht ausreichen, um einen Stoff in Kategorie 2 einzustufen. Diese Stoffe werden nicht mit dem Totenkopfsymbol gekennzeichnet, sondern mit dem nebenstehend abgebildeten Gefahrensymbol für gesundheitsschädliche Stoffe (Xn)

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Letzte Änderung am 21.05.2003