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wenn praktische Erfahrungen zeigen, dass Stoffe und Zubereitungen eine Sensibilisierungsreaktion bei einer erheblichen Anzahl von Personen durch Hautkontakt hervorrufen können oder auf der Grundlage positiver Ergebnisse in Tierversuchen. |
Bei Anwendung der in der ChemPrüfV beschriebenen Adjuvans-Prüfmethode zur Sensibilisierung der Haut oder vergleichbarer Adjuvans-Tests gilt ein Ergebnis bei mindestens 30% der Versuchstiere als positiv. Bei anderen Prüfmethoden gilt ein Ergebnis von mindestens 15% als positiv:
Neben dem Gefahrensymbol "Xn" und der Gefahrenbezeichnung "Gesundheitsschädlich" darf auch das Gefahrensymbol "Xi" und die Gefahrenbezeichnung "Reizend" aufgebracht werden.
Letzte Änderung am 30.06.2003