Gefahrenhinweise


R 40 - Verdacht auf krebserzeugende Wirkung

Carc.
Cat. 3

Im Zusammenhang mit krebserregenden Stoffen und Zubereitungen:

Der Satz wird verwendet bei Stoffen und Zubereitungen, die wegen möglicher krebserregender Wirkung auf den Menschen Anlass zur Besorgnis geben, über die jedoch nicht genügend Informationen für eine befriedigende Beurteilung vorliegen. - Aus geeigneten Tierversuchen liegen einige Anhaltspunkte vor, die jedoch nicht ausreichen, um eine Kennzeichnung des Stoffes oder der Zubereitung mit R 45 (Kategorie 2) zu rechtfertigen.

Derartig eingestufte Stoffe sind krebserzeugende Gefahrstoffe der Kategorie 3.

Beispiele: Dichlormethan, Dioxan, Nickel, Nickel(II)-sulfat, Thioharnstoff

siehe auch Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe (www.baua.de/prax/ags/cmr_liste.doc)


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Letzte Änderung des Dokuments am 16.04.2005