Giftige Stoffe: Stoffe und Zubereitungen werden als giftig eingestuft und mit dem Gefahrensymbol "T" und der Gefahrenbezeichnung "GIFTIG", gemäß den nachstehenden Kriterien, gekennzeichnet:
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Akute Toxizität: |
| Verwandte Gefahrenhinweise siehe auch: | |
| R 24 | Giftig bei Berührung mit der Haut |
| R 23 | Giftig beim Einatmen |
| R 48 | Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer
Exposition (Kategorie: GIFTIG) |
Letzte Änderung am 05.07.2002