Sammelbehälter


Auswahl und Kennzeichnung der Sammelbehälter

Laborabfälle müssen je nach ihrer chemischen Beschaffenheit für die Entsorgung in getrennten Gefäßen gesammelt werden. Als Mindestanspruch für diese Trennung sehen wir die folgend aufgeführten Kategorien. Die entsprechenden Behälter werden dabei (willkürlich) mit den Buchstaben A bis K bezeichnet. Es ist zu beachten, dass es vielfach notwendig sein kann, reaktive Chemikalien vor dem Einfüllen sachgerecht zu deaktivieren!

Es versteht sich von selbst, dass die Sammelgefäße deutlich nach ihren Inhalt zu kennzeichnen sind, was auch das Anbringen von Gefahrensymbolen beinhaltet.

Behälter A: Halogenfreie organische Lösungsmittel
Behälter B: Halogenhaltige organische Lösungsmittel
Behälter C: Feste organische Laborchemikalien-Rückstände, sicher verpackt (stabile Kunststoffbeutel oder –flaschen bzw. Orginalgebinde des Lieferanten)
Behälter D: Salzlösungen; in diesen Gefäßen ist ein pH-Wert von 6 bis 8 einzustellen. Material: PE-Kanister
Behälter E: Giftige anorganische Rückstände sowie Schwermetallsalze und ihre Lösungen in feste verschlossener und bruchsicherer Verpackung mit deutlich sichtbarer haltbarer Kennzeichnung. Material: PE
Behälter F: Giftige brennbare Verbindungen in dicht verschlossenen bruchsicheren Gebinden mit deutlich sichtbarer Angabe der Inhaltsstoffe und haltbarer Kennzeichnung.
Behälter G: Quecksilber und anorganische Quecksilbersalzrückstände. Reines Quecksilbermetall am besten getrennt aufbewahren. Deutliche Kennzeichnung der Gifteigenschaften.
Behälter H: Regenerierbare Metallsalz-Rückstände; Jedes Metall sollte separat für sich gesammelt werden.
Behälter I: Anorganische Feststoffe.
Behälter K: Getrennte Sammlung von Göas-, Metall- und Kunststoff-Abfällen, sowie HPLC-Edelstahlsäulen und Kartuschen.

Hinweise zur sachgerechten Deaktivierung von Abfällen im Labormaßstab finden Sie in den mitgelieferten Betriebsanweisungen. Die volle Verantwortung für diese Deaktivierung liegt beim Abnehmer!


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Letzte Änderung des Dokuments am 01.12.2000