Als Spezialanbieter von Laborchemikalien für wissenschaftlichen Bedarf und Schulungszwecke verfügen wir über ein breites Liefersortiment. Hierunter befinden sich auch Stoffe, die von der nunmehr in nationales Recht umgesetzten Verordnung (EWG) Nr. 3677/90 des Rates der Europäischen Gemeinschaften (über Maßnahmen gegen die Abzweigung bestimmter Stoffe zur unerlaubten Herstellung von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen, ABl. EG Nr. L 357, S.1) erfaßt sind. Nationale Rechtsgrundlage ist das Grundstoffüberwachungsgesetz vom 07.10.1994 (GÜG).
Die Stoffe werden hierbei in folgende Kategorien unterteilt:
KATEGORIE 1
| Stoff | KN-Code | Hinweis |
| Ephedrin | 2939 40 10 | (nicht geführt) |
| Ergometrin | 2939 60 10 | (nicht geführt) |
| Ergotamin | 2939 60 30 | (nicht geführt) |
| Lysergsäure | 2939 60 50 | (nicht geführt) |
| 1-Phenyl-2-propanon (Phenylaceton) | 2914 30 10 | |
| Norephedrin (Phenylpropanolamin) | ex 2939 49 00 | (nicht geführt) |
| Pseudoephedrin | 2939 40 30 | (nicht geführt) |
| N-Acetylanthranilsäure (2-Acetamidobenzoesäure) |
2924 29 50 | (nicht geführt) |
| 3,4-Methylenodioxiphenylpropan-2-on | 2932 90 77 | (nicht geführt) |
| Isosafrol (cis + trans) | 2932 90 73 | (nicht geführt) |
| Piperonal (Heliotropin) | 2932 90 75 | |
| Safrol (einschl. safrolhaltige Öle: Fenchelholzöl, Sassafrasöl) |
2932 90 71 |
Die Einstufung umfaßt auch die Salze der in dieser Kategorie aufgeführten Stoffe, soweit das Bestehen solcher Salze möglich ist.
Für Herstellung oder Verwendung der Stoffe der Kategorie 1 ist eine Genehmigung erforderlich. Die Abgabe an Privatpersonen oder nicht autorisierte Betriebe ist damit ausgeschlossen.
KATEGORIE 2
| Stoff | KN-Code | |
| Essigsäureanhydrid | 2915 24 00 | |
| Anthranilsäure | 2922 49 50 | |
| Phenylessigsäure | 2916 33 00 | |
| Piperidin | 2933 39 30 | |
| Kaliumpermanganat | 2841 61 00 |
Auch hier umfaßt die Einstufung auch die Salze der in dieser Kategorie aufgeführten Stoffe, soweit das Bestehen solcher Salze möglich ist.
Alle Vorgänge im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen der erfaßten Stoffe der Kategorien 1 und 2 sind ordnungsgemäß zu dokumentieren. Die Unterlagen müssen außerdem eine schriftliche Erklärung des Kunden enthalten, aus der der spezifische Gebrauch der Stoffe ersichtlich ist.
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Letzte Änderung des Dokuments am 26.03.2004