Check-in

Schritt 2 - Neukunden

Chemikalien- und insbesondere Gefahrstoffbezug muß gut überlegt und geplant sein. Es ist unbedingt notwendig, sich mit den geltenden Vorschriften vertraut zu machen.

Von vielen Chemikalien können selbst bei bestimmungsgemäßer Handhabung, mehr noch bei fehlerhafter Verwendung, besondere Gefahren ausgehen. Die Gesetzgebung sieht vor, daß der Verbraucher über diese Gefahren, die sichere Handhabung und korrekte Entsorgung umfassend informiert ist.

Neben den vorgeschriebenen Informationen, die unsere Abnehmer mit jeder Lieferung erhalten, dient dieser Check-in dem sicheren Umgang mit Gefahrstoffen - im Interesse des Anwenders und der Allgemeinheit.

Wir benötigen bei einer Erstbestellung eine schriftliche Erklärung des Kunden über die Anerkenntnis unserer Verkaufsvereinbarungen.

Diese Erklärung muß rechtsgültig, das heißt original unterschrieben sein und uns per Post oder Telefax zugesandt werden.

Das Formular muß natürlich nur einmalig ausgestellt werden und gilt für alle eventuellen Folgeaufträge.

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